Kontakt und Anmeldung
Um einen ersten persönlichen Termin zu vereinbaren, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns per Mail oderWhatsapp. Wir schicken Ihnen einen Anmeldebogen zu und nehmen Sie in unsere Interessentenliste auf, sobald der Anmeldebogen ausgefüllt bei uns vorliegt. Nach dem Erstkontakt, wird schnellstmöglich ein erster Termin für ein gegenseitiges Kennenlernen in einer so genannten Psychotherapeutischen Sprechstunde vereinbart.
Psychotherapeutische Sprechstunde / Therapieempfehlung
Die psychotherapeutische Sprechstunde bietet Ihnen ein erstes, unverbindliches Informations- und Diagnostikgespräch. In einer meiner beiden Praxen lernen wir uns in einem psychotherapeutischen Erstgespräch näher kennen und führen die erste diagnostische Sitzung durch.
Nach dieser ersten Sitzung entscheidet sich, ob eine Psychotherapie für Sie möglich und sinnvoll erscheint. Im Anschluss erhalten Sie die Formulare PTV 10 und PTV 11. Wenn eine Psychotherapie indiziert ist, setzen wir weitere Termine fest, bei denen die Biografiearbeit und Diagnostik im Mittelpunkt stehen.
Probatorische Sitzungen / Antragstellung
Für eine ambulante Psychotherapie sind nach den Sprechstundenterminen zwei bis sechs probatorische Sitzungen vorgesehen, um den Behandlungsbedarf zu ermitteln. Gesetzliche Kassen übernehmen in der Regel sowohl die Sprechstunden als auch die probatorischen Sitzungen.
In diesen Sitzungen werden persönliche Informationen wie Symptome, Lebenssituation, Lebensgeschichte und Vorbehandlungen erfasst, um den Antrag an die Krankenkasse vorzubereiten. Ihr Haus- oder Kinderarzt*ärztin kann einen Konsiliarbericht ausstellen, um mögliche medizinische Ursachen auszuschließen.
Die "Probe-Sitzungen" dienen auch dazu zu klären, ob die Basis für eine erfolgreiche therapeutische Zusammenarbeit gegeben ist. Wir begleiten Sie gerne und freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Krankenkassenkarte und den ausgefüllten Fragebogen mit.
Download Fragebogen
Therapiebeginn / Therapieverlauf
Sobald alle Fragen geklärt sind, stellen wir über Ihre Psychotherapeutin einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Jugendliche Patient*innen ab ca. 16 Jahren können diesen Antrag selbst einreichen, ansonsten die Sorgeberechtigten. Bei gemeinsamem Sorgerecht ist die Zustimmung beider Sorgeberechtigten für jedes psychotherapeutische Gespräch erforderlich.
Je nach Art, Dauer und Schwere der Erkrankung können verschiedene Therapieoptionen beantragt werden:
- Akuttherapie (maximal 12 Sitzungen)
- Kurzzeittherapie 1 und 2 (jeweils 12 Sitzungen pro Therapieblock; bei Kindern und Jugendlichen zusätzlich 6 Bezugspersonensitzungen)
- Langzeittherapie (maximal 60 Sitzungen; bei Kindern und Jugendlichen zusätzlich 15 Bezugspersonensitzungen)
Nachdem wir die Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt und genehmigt bekommen haben, vereinbaren wir Termine für die therapeutischen Sitzungen. In der Regel finden diese kontinuierlich 1× pro Woche statt und dauern 50 Minuten. Gegen Ende der Therapie werden die Termine seltener, da Sie zunehmend auch ohne therapeutische Unterstützung zurechtkommen.
Die Therapiesitzungen sind auch online per Video-Chat möglich
Kosten & Leistungen
Gesetzliche Krankenversicherungen:
Gesetzlich versicherten PatientInnen stehen 5 Probatorische Sitzungen zu in denen die Diagnostik durchgeführt wird. Gemeinsam wird geklärt, ob eine Psychotherapie indiziert ist. Diese Sitzungen dürfen Sie nutzen, um die psychotherapeutische Arbeitsweise zu erproben. Nach diesen Sitzungen kann ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden. Die Psychotherapie beginnt nach Genehmigung durch die Krankenkasse.
Private Krankenversicherung:
Die Kosten für eine Psychotherapie durch einen approbierten Psychotherapeuten werden auch von privaten Krankenversicherungen übernommen. Dennoch unterscheiden sich die Regelungen der Kostenübernahme innerhalb der Versicherungen. Eine genaue Kostenklärung seitens der privaten Krankenkasse sollte nach einem erfolgten Erstgespräch sichergestellt werden.